Sportordnung

  1. Sportsachen:

Es ist für den Sportunterricht Sportzeug (T-Shirt, Hose, nicht markierende Hallenschule, Sportschuhe für draußen – für kühles Wetter ein Sweatshirt – Badezeug) anzuschaffen. Die Sportlehrkräfte geben jeweils vor der nächsten Sportstunde bekannt, was davon mitzubringen ist.

Es besteht die Möglichkeit, nach dem Sportunterricht zu duschen. Leider machen von dieser Möglichkeit nur sehr wenige SchülerInnen Gebrauch!

Auch bei weniger schönem Wetter ist Sport außerhalb der Halle vorgesehen!

  1. Brillen:

Im Sportunterricht sollten grundsätzlich nur Sportbrillen (also keine Glasbrillen) getragen werden, um schwere Augenverletzungen zu vermeiden!

 

  1. Beginn und Ende des Unterrichts:

Vor der Sportstunde treffen sich alle die SchülerInnen an den Fahrradständern neben dem neuen „roten“ Schulhof. An diesem Platz sollen schon alle am Pausenende eingetroffen sein. (In Regenpausen hält man sich im Gebäude der Gemeinschaftsschule auf und geht mit der Sportlehrkraft zur U’halle hinüber.)

Die SchülerInnen dürfen nur in Begleitung einer Lehrkraft die U’Halle betreten. Dort werden die Umkleideräume und Hallendrittel zugeteilt. Nach dem Umziehen betreten alle SchülerInnen die Halle selbstständig und setzten sich auf einen vorher festgelegten Platz!

Ohne Genehmigung der Sportlehrkraft darf niemand während des Unterrichts die Halle verlassen. Nach der Sportstunde sollen alle SchülerInnen (gesunde wie „kranke“) die Umkleideräume erst nach dem Klingeln verlassen (ohne Begleitung der Lehrkraft). Sie betreten das Schulgebäude erst wieder mit dem Klingelzeichen zum Unterrichtsbeginn der folgenden Stunde.

 

  1. Geräte:

Die Sportstunde endet mit dem gemeinsamen Abbauen oder Wegbringen der Sportgeräte. Hieran beteiligen sich alle SchülerInnen der Klasse.

 

  1. Krankheit / Nichtteilnahme / Verletzungen:

Sollte eine Schülerin oder ein Schüler an dem „normalen“ Unterricht, nicht aber am Sportunterricht, teilnehmen können, so hat er bzw. sie zu der betreffenden Sportstunde eine schriftliche Entschuldigung der Eltern mitzubringen, bei längerer Nichtteilnahme (mehr als 2 Wochen) ein Attest des behandelnden Arztes (in Sonderfällen des Amtsarztes). SchülerInnen, die am Sportunterricht nicht teilnehmen können, sind grundsätzlich während des Sportunterrichtes anwesend, es sei denn, die Sportlehrkraft/Rektor beurlaubt sie/ihn ausdrücklich! Da in vielen Fällen eine begrenzte Teilnahme möglich und sinnvoll ist, sollte dieses in der Entschuldigung bzw. im Attest deutlich werden (Teilbefreiung).

Verletzt sich eine Schülerin oder ein Schüler während des Unterrichts, muss dieses der Sportlehrkraft sofort, spätestens nach der Sportstunde, mitgeteilt werden, um den versicherungstechnischen Bedingungen gerecht zu werden. Der „Unfall“ wird anschließend im Geschäftszimmer von der Sekretärin aufgenommen.

 

  1. Wertsachen:

An Tagen, an denen Sport unterrichtet wird, sollten keine Wertsachen in die Schule mitgebracht werden. Es besteht die Möglichkeit, dass sich Mädchen und Jungen organisieren und jeweils eine „Wertsacheneinsammlerin“/ein „Wertsacheneinsammler“ wählen, die/der das Gesammelte, z.B. in einer Plastiktüte, bei der Lehrkraft abgibt. Während des Sportunterrichts dürfen keine Ketten, Ringe, Uhren oder anderer Schmuck getragen werden.

 

Es ist wichtig und notwendig, dass alle SchülerInnen diese Regeln einhalten, um dadurch einen sinnvollen, gut geordneten und weitgehend gefahrlosen Sportunterricht zu ermöglichen.

 

Fachschaft Sport der Albert-Schweitzer-Schule Schwentinental

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