Schulführungen (ab 18:00 Uhr )

Sie möchten sich unsere Räumlichkeiten anschauen und gemeinsam mit Ihren Kindern einen Eindruck von unserer Schule gewinnen, dann nehmen Sie doch unser Angebot einer Schulführung in einer Kleingruppe wahr.

Wir bieten die Schulführungen am 15.02.2022 ab 18:00 Uhr an.

Bitte melden Sie sich unter

https://nuudel.digitalcourage.de/OldZlVRVOE5IDxKC

(Bitte kopieren Sie den Link und setzen Sie diesen in den Browser ein!)

für die Führungen an!

Alternativ können Sie sich unter 04307 - 93910 oder per Mail
(albert-schweitzer-schule.schwentinental@schule.landsh.de) bis zum 14.02.2022 für die Führungen an.

Eine Teilnahme an der Schulführung ist unter folgenden Bedingungen möglich (Eltern 2G+/ Schülerinnen und Schüler mit Testnachweis der Grundschule):

  • Sie melden sich und Ihr Kind bis zum 14.02.2022 per Telefon oder per Mail für die Führung an.
  • Die Teilnahme ist nur dann möglich, wenn Sie einen Nachweis über ein Testergebnis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus (negatives Testergebnis) vorlegen; dies gilt unabhängig davon, ob die jeweilige Person geimpft (2 Impfungen) oder genesen ist. 

Das negative Testergebnis kann nachgewiesen werden durch

  • die Bescheinigung einer für die Abnahme des Tests auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus zuständigen Stelle (Erwachsene - Eltern) oder
  • die Teilnahme an einem Test in der Schule  (Nachweis über die Teilnahme am Testverfahren in der Grundschule) oder
  • die Auskunft einer oder eines Sorgeberechtigten oder der volljährigen Schülerin oder des volljährigen Schülers über die Durchführung eines zugelassenen Selbsttests entsprechend der Gebrauchsanweisung bei der Schülerin oder dem Schüler im häuslichen Umfeld einschließlich des Datums der Testdurchführung (Selbstauskunft); für die Selbstauskunft ist das zur Verfügung gestellte Musterformular zu verwenden. Diese liegen in der Schule aus.

Soweit das Infektionsschutzgesetz oder sonstiges Bundesrecht keine strengeren Regelungen vorsehen, dürfen das Ausstellen des Nachweises über das negative Testergebnis und die Vornahme des Tests einschließlich des Tages, an dem gegenüber der Schule der Nachweis geführt wird, nicht länger als zwei Tage zurückliegen.

Ort: Treffpunkt vor dem Haupteingang (Brücke zur Grundschule)

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