Vorstand der SV
Vorstand:
Vorsitzende: Pia Möhring (10a)
Stellvertreterin: Yasmin Khodari (9b)
Protokollantin: Melina Bock (10a)
SV - Vertreter/innen in der Schulkonferenz
Folgende Schülerinnen und Schüler sind die gewählten Mitglieder für die Schulkonferenz:
- Matti B. (9a)
- Pia M. (10a)
- Neele F. (8c)
- Yasmin K. (9b)
- Tyler B. (9b)
- Claas H. (8c)
- Elias R. (8a)
Ersatzmitglieder sind: Leon M. (7b), Helena W. (9a), Luisa H. (9d), Finja B. (8b) und Kiyan T. (8b)
Die Schülervertretung an der Albert-Schweitzer - Schule hat folgende Organe:
1. Schulsprecher/innen und deren Stellvertreter/innen
2. Klassensprecherversammlung/Schülerparlament
3. Klassensprecher/innen und deren Stellvertreter/innen
Die schulrechtlichen Grundlagen für die Arbeit der SV finden Sie hier.
Schülervertretung 2024/2025
Aufgaben der Klassensprecherversammlung
(1) Die Klassensprecherversammlungen entscheiden über alle wichtigen Fragen der Schülervertretung. Die folgenden Angelegenheiten können in gemeinsamen Sitzungen behandelt werden:
1. Die Beschlussfassung über
a) die Einführung und Änderung des Statuts, insbesondere bei Änderungen der selbstgestellten Aufgaben,
b) die Beratung einzelner Gegenstände. die auf der Tagesordnung der Schulkonferenz stehen,
c) die Beteiligung an der Landesschülervertretung,
d) die Einladung von Gästen. Gastsprecherinnen und Gastsprechern oder Diskussionspartnerinnen und Diskussionspartnern zu den Sitzungen (§ 99 Abs. 1 in Verbindung mit § 84 Abs. 7 und § 87 Abs. 2 SchuIG);
2. die Wahl
a) eines Vorstandes: dieser umfasst höchstens sieben Mitglieder; im Vorstand sollen weibliche und männliche Personen vertreten sein, wählbar sind die Mitglieder der Klassensprecherversammlung,
b) der weiteren Vertreterinnen und Vertreter der Schülerinnen und Schüler in der Schulkonferenz,
c) der Vertreterinnen und Vertreter der Schülerinnen und Schüler für die Fachkonferenzen,
d) der Kassenwartin oder des Kassenwarts, der oder des ...... (z.B. Sportreferentin oder Sportreferenten),
e) von zwei Delegierten zur Landesschülervertretung,
f) der Verbindungslehrerin oder des Verbindungslehrers (und der Stellvertreterin oder des Stellvertreters),
g) einer Kassenprüferin oder eines Kassenprüfers aus der Schülerschaft,
h) einer Kassenprüferin oder eines Kassenprüfers aus den Lehrkräften oder dem Schulelternbeirat,
i) der Vertreterinnen und Vertreter der Schülerinnen und Schüler in einer Schulpflegschaft nach Maßgabe der dazu vom Schulträger erlassenen Vorschriften.
Schulsprecher 2024/2025
Alaa Saeed (9b) und Sukeyna Al Mousawy (9b) bilden unser Schulsprecher-Team im Schuljahr 2024/2025.
Aufgaben der/des Schulsprecher/in:
(1) Die Schülersprecherin oder der Schülersprecher führt die Beschlüsse der Klassensprecherversammlung durch. Sie oder er ist für die sachliche Erledigung der Aufgaben und für die laufenden Geschäfte der Schülervertretung gegenüber der Klassensprecherversammlung verantwortlich.
(2) Die Schülersprecherin oder der Schülersprecher nimmt als Vertreterin oder Vertreter der Schülerinnen und Schüler an der Schulkonferenz (§ 62 Abs. 8 SchuIG) teil.
(3) Die Schülersprecherin oder der Schülersprecher oder eine andere Schülervertreterin oder ein anderer Schülervertreter, die oder der von der Klassensprecherversammlung nach § 6 A/B Abs. 1 Nr. 2 c gewählt wurde, nimmt an Fachkonferenzen mit beratender Stimme teil, soweit der Gegenstand der Beratung dieses nicht ausschließt.
(4) Die Schülersprecherin oder der Schülersprecher hat ständige Verbindung zu ihren oder seinen Stellvertreterinnen oder Stellvertretern zu halten und diese laufend über die Amtsführung zu unterrichten. Die Schülersprecherin oder der Schülersprecher ist verpflichtet, an den Sitzungen der Klassensprecherversammlung teilzunehmen.
Eure Verbindungslehrerin ist Frau Mikutta |
Aufgaben der Verbindungslehrerin: (1) Die Verbindungslehrerin oder der Verbindungslehrer (die jeweilige Stellvertreterin oder der jeweilige Stellvertreter) wird von der Klassensprecherversammlung zu Beginn des Schuljahres für die Dauer von zwei Schuljahren gewählt. Gewählt ist, wer die meisten der abgegebenen Stimmen erhält. (2) Die Verbindungslehrerin oder der Verbindungslehrer nimmt an den Sitzungen der Klassensprecherversammlung mit beratender Stimme teil. Sie oder er berät die Schülersprecherin oder den Schülersprecher und die Schülervertretung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
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Hilfe für Schüler/innen in Not
An die SV werden auch viele Fragen und Sorgen von den Schülerinnen und Schülern unserer Schule herangetragen.
Auf diesen Seiten findet Ihr viele Informationen zu den Herausforderungen, die unsere Gesellschaft für euch bereithält.
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