Die Elternvertretung der ASG
Die Eltern wirken aktiv an der Entwicklung der Albert- Schweitzer - Schule mit.
Die Mitwirkung und Organisation der Elternvertretung ist im Schulgesetz (§ 69 - § 78) verankert.
In der Albert- Schweitzer - Schule findet sich die Elternarbeit in folgenden Organen wieder:
Elternversammlung nach §68 SchulG | Alle Eltern/Erziehungsberechtigte einer Klasse nehmen daran teil. | Es muss mindestens eine Elternversammlung pro Schulhalbjahr stattfinden. |
Elternvertretungen nach §69 SchulG | Von den Eltern gewählte Vertreter/innen vertreten die Interessen der Eltern in der Klasse (Klassenelternbeirat), in der Schule (Schulelternbeirat), im Kreis (Kreiselternbeirat) und im Land (Landeselternbeirat). | |
Schulelternbeirat nach § 72 SchulG |
Der Schulelternbeirat ist das höchste Gremium der Elternvertretungen in der Schule. Der SEB wird aus je einem von den Klassenelternbeiräten aus ihrer Mitte gewählten Mitglied gebildet. Er unterstützt die Arbeit der Elternbeiräte beim Zusammenwirken der Schule und der Elternschaft. Der Schulelternbeirat soll die Lehrerkonferenz einmal im Schuljahr über seine Arbeit informieren. Der SEB wählt aus seiner Mitte einen Vorstand, der aus der oder dem Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern bestehen soll. Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat den Schulelternbeirat über alle grundsätzlichen, die Schule gemeinsam interessierenden Fragen zu unterrichten. Sie oder er ist verpflichtet, dem Schulelternbeirat die notwendigen Auskünfte zu erteilen. Der Zustimmung des Schulelternbeirats bedürfen die Festlegung der täglichen Unterrichtszeit, die Entscheidung über die Zahl der unterrichtsfreien Sonnabende im Monat, die Einführung der Ganztagsschule (§ 6 Abs. 1 bis 3), die Durchführung von Schulversuchen und die Entscheidungen über Ausnahmen vom Verbot des Warenverkaufs und den Abschluss sonstiger Geschäfte (§ 29 Abs. 6 Satz 1); die Zustimmung ist jeweils auf vier Jahre befristet. Kommt eine Einigung zwischen Schule und Schulelternbeirat nicht zustande, ist die Entscheidung der Schulaufsichtsbehörde herbeizuführen. Diese entscheidet, nachdem sie dem Schulelternbeirat über den Kreiselternbeirat Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat. |
Der Vorstand des Schulelternbeirats
1. Vorsitzende | 2. Vorsitzender | Schriftführerin | |
Maike Stüven (Selent) [ Vertretung - Inga Steeger] |
Rouven Schürken (Schwentinental) [Vertretung - Maren Driever] |
Vivien Limburg (Selent) | |